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Heute sind Genossenschaften ähnlich organisiert wie andere Wirtschaftsunternehmen. Es gibt mindestens einmal im Jahr die Vertreterversammlung, in der über die Grundsätze der Geschäftspolitik entschieden wird. Es gibt einen von den Vertretern gewählten Aufsichtsrat, der die Geschäftsführung kontrolliert und einen Vorstand, der die Geschäfte führt. |
Vertreter
Vertreter sind gewählte Genossenschaftsmitglieder, die durch die ehrenamtliche Mitwirkung direkt ein Mitsprache- und Mitbestimmungsrecht haben.
Die Vertreterversammlung setzt sich aus 50 Vertretern zusammen, die im April 2006 nach der gültigen Wahlordnung in fünf Wahlbezirken gewählt wurden. Die Amtszeit der Vertreter hat am 30.06.2006 begonnen und dauert vier Jahre. Weitere Informationen finden Sie unter dem Button Das Vertreteramt, die Vertreterversammlung. |
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Vorstand in seiner Geschäftsführung zu fördern, zu beraten und zu überwachen. Er vertritt die Genossenschaft gegenüber dem Vorstand und berichtet den Vertretern auf der jährlich stattfindenen Vertreterversammlung über seine Tätigkeit.
Die Amtszeit des Aufsichtsrates beträgt sechs Jahre. Alle zwei Jahre scheidet ein Drittel der Mitglieder mit der jeweils längsten Amtszeit aus und ist durch Neuwahl zu ersetzen.
Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Schriftführer und deren Stellvertreter. Um seine Beratungen und Beschlüsse vorzubereiten und um deren Ausführung zu überwachen, hat er einen Finanzausschuss, Bauausschuss und Grundsatzausschuss gebildet. |
Regelmäßig finden gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat statt. Darüber hinaus gibt es ständige Prüfungen durch den Finanzausschuss und den Bauausschuss. Hervorzuheben ist auch der Informationsaustausch mit den Vertretern der Genossenschaft. Nicht nur zu den Vertreterversammlungen werden die Belange der Genossenschaftsmitgelider aus den verschiedenen Stadtteilen besprochen.
Der Aufsichtsrat besteht aus neun Mitgliedern:
Dr. Elke Marek
Ron Gösel
Marko Schumann
Karin Wenzel
Reimar Kobi
Martin Rohmann
Marion Kruse
Erwin Brauer
Ferdinand Rohmann
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Vorstand
Der Vorstand leitet die Genossenschaft unter eigener Verantwortung und hat im Rahmen ordnungsmäßiger Geschäftsführung die Grundsätze der Kostendeckung, der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Genossenschaft zu beachten. Er vertritt nach Maßgabe der Satzung die Genossenschaft gerichtlich und außergerichtlich.
Der Vorstand hat auf Verlangen dem Aufsichtsrat über seine Geschäftsführung und die Angelegenheiten der Genossenschaft zu berichten sowie Auskünfte zu erteilen.
Die Vorstände sind:
Ulf Hahn
Vorstandsvorsitzender
Bodo Jablonowski
Kaufmännischer Vorstand |
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